Rechtsgebiete und Leistungen der Kanzlei im Überblick:

 

Die Eingrenzung auf bestimmte Rechtsgebiet ist notwendig, da unsere Rechtsordnung von Tag zu Tag komplexer und komplizierter wird. Nur so kann dem Rechtssuchenden seriös hochqualifizierte Rechtsdienstleistung angeboten werden. Nachfolgend finden Sie eine Auflistung der Rechtsgebiete, mit denen ich regelmäßig befasst bin. Da diese nicht abschließend ist, fragen Sie mich einfach ganz unverbindlich, gleich welches rechtliche Anliegen Sie haben. 

 

Zu den nachfolgend genannten Rechtsgebieten erhalten Sie von mir die gewünschte und benötigte Beratung. Sie können mich beauftragen für die Gestaltung und Prüfung von Verträgen. In diesem Zusammenhang übernehme ich - falls gewünscht und taktisch angezeigt - auch die Verhandlungen mit Ihrem Vertragspartner. Ich biete außergerichtliche Vertretung, Vertretung gegenüber Behörden und natürlich auch die anwaltliche Vertretung vor Gericht. Zudem gehören auch Vorträge und Schulungen zu meinem Repertoire.    

 

 

Allgemeines Vertragsrecht

 

Zum allgemeinen Vertragsrecht sind diejenigen Regelungen zu zählen, die Gültigkeit für alle Vertragsarten des Zivilrechts haben. Hierbei handelt es sich um Vorschriften, die den Vertragsschluss aber auch die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit eines Vertrages regeln. Allgemeines Vertragsrecht ist auch der Lückenfüller für im besonderen Schuldrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht normierte Vertragstypen. Das allgemeine Vertragsrecht regelt weiter die Rechtsfolgen aus Nicht- und Schlechterfüllung vertraglicher Pflichten. Forderungsabtretungen oder Schuldübernahmen gehören ebenso hierher wie die Anwendbarkeit von Verbraucherschutzvorschriften, beispielsweise der Fernabsatzregelungen(Geschäfte auf Distanz). Alles in allem ein weites Feld. Auch hier gilt: Fragen Sie mich im Zweifelsfalle.

 

Arbeitsrecht

 

Das Arbeitsrecht besteht aus einem umfangreichen Regelwerk. Hinzu gesellt sich die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts aber auch die der Landesarbeitsgerichte. Das zeitintensive und von immer größer werdender, beiderseitiger Erwartungshaltung geprägte Miteinander führt zwangsläufig zu Reibung. Für den Arbeitgeber ist ein gutes Betriebsklima regelmäßig Voraussetzung für dei Produktivität seiens Unternehmens. Für den Arbeitnehmer kann der Verlust des Arbeitsplatzes eine existentielle Bedrohung darstellen. Ich berate Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowohl bei der rechtlichen Ausgestaltung von Arbeitsverhältnissen, als auch dann, wenn es mal nicht rund läuft.    

 

Kaufrecht

 

Der Kaufvertrag dürfte der uns wohl vertrauteste Vertragstypus sein. Denn wir tun es fast jeden Tag: Beim Bäcker, im Supermarkt oder auch im Internet. Dennoch ist auch hier Frau Vorsicht die Mutter der Porzellankiste. So lässt sich beispielsweise durch geeignete Vertragsgestaltung das Risiko von Rechtsnachteilen minimieren. Andererseits sollten Kaufverträge mitsamt Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vor Abschluss unbedingt sorgfältig geprüft werden.

 

Mietrecht

 

Der Rechtsbegriff der Miete wird regelmäßig mit der Gebrauchsüberlassung von Räumlichkeiten wie Wohnungen, Geschäftsräumen oder Grundstücken assoziiert. Gegenstand eines Mietverhältnisses können aber auch bewegliche Sachen wie beispielsweise Fahrzeuge, Maschinen oder auch Musikinstrumente sein. Gerade Mietverhältnisse über Wohn- oder Geschäftsraum sind hochsensibel. Eindeutige und umfassende Regelungen im Mietvertrag können von Anfang an für ein langes und problemloses Miteinander von Vermieter und Mieter sorgen. Aber auch wenn Sand ins Getriebe geraten sein sollte, sind Sie bei mir richtig, gleich ob als Vermieter oder als Mieter.

 

Reise-, Flug- und Vermittlungsrecht

 

Das Reise- wie auch das Luftbeförderungsrecht folgen jeweils ihren ganz speziellen Gesetzmäßigkeiten. Das gilt für das teilweise noch geraume Zeit anzuwende "alte Reisevertragsrecht" gleichermaßen wie für das erheblich umfassendere und für Buchungen ab dem 01.07.2018 geltende EU-Reiserecht 2.0. Eine wöchentliche Flut nationaler wie europäischer Rechtsprechung und eine teilweise eigene, von der generellen Dogmatik des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) abgekoppelte Systematik machen die Materie schwierig. Hinzu gesellen sich etliche gefährliche Stolperfallen wie beispielsweise der Verjährung vorgeschaltete kurze gesetzliche Ausschlussfristen nach Reiserecht in alter Fassung oder nach Montrealer Übereinkommen. Profunde und ständig aktualisierte Kenntnisse sind deshalb für eine sichere Rechtsanwendung unerlässliche Voraussetzung. 

Auch  das Reisevermittlungsrecht ist keinesfalls vernachlässigbar. Etliche Fragestellungen beschäftigen sich mit der Weite der Pflichten des Reisevermittlers/Reisebüros oder auch der Frage nach der Abgrenzung zwischen Tätigwerden in eigener Sache und in Stellvertretung für den Reiseveranstalter. 

 

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© Thorsten Mohr, Rechtsanwalt